zurück zur Startseite  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
Termine

 

Einladung des Nürnberg-Fürther AnwaltVerein am 13.02.2012

Wann Montag, 13. Februar 2012
Wo Literaturhaus Nürnberg
  Luitpoldstraße 6, Nürnberg
   
 

Eine Einladung des Nürnberg-Fürther AnwaltVerein zum Vereinsabend am 13.02.2012 hängt dem aktuellen Rundschreiben an.

 

Legal Sunday Service

Wann 17. Juni 2012
Wo Exeter
   
 

Unsere Kollegen der DASLS aus Exeter haben den Legal Sunday Service für den 17.06.2012 angekündigt. Details werden noch bekanntgegeben.

 

Berufsschulklasse in Erlangen

   
 

Wir möchten nochmalig eindrücklich auf das Problem der Berufsschulklasse in Erlangen hinweisen:

Gemäß einem Schreiben des Regierungsdirektors Domröse der Regierung von Mittelfranken ist geplant, dass auf Grund sich abzeichnender zu geringer Schülerzahlen für das Schuljahr 2010/2011 die Auszubildenden aus Erlangen / Erlangen-Höchstadt nicht mehr die Berufsschule Erlangen (Jahrgangsstufe 10), sondern die Berufsschule in Nürnberg besuchen müssen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Berufsschule Erlangen bis 01.08.2010 mindestens 14 Anmeldungen verzeichnet.
Derzeit liegen noch nicht ausreichend Anmeldungen vor. Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen einen Ausbildungsplatz anzubieten dürfen wir Sie bitten dies möglichst bis Ende des Monats abzuwickeln. Es ist in unser aller Interesse, dass die Auszubildenden weiterhin die Berufsschule in Erlangen besuchen können.

Bitte melden Sie die Anmeldungen zur Beschleunigung nicht nur der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, sondern auch der Berufsschule in Erlangen.
Dies ist online über http://www.bs-erlangen.de möglich.

 

Ausbildungsbonus als Chance
   
   
 

Die Bundesregierung hat nochmals auf den Ausbildungsbonus hingewiesen, der für Ausbildungsverhältnisse, die noch in diesem Jahr beginnen, bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden kann.

Bei dem Bonus handelt es sich um einen einmaligen pauschalen Zuschuss in Höhe von 4.000,- bis 6.000,- € für Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für Berufseinsteiger mit einem Sonder- oder Hauptschulabschluss oder ohne Schulabschluss schaffen. Für (schwer)behinderte Menschen erhält der Arbeitgeber einen um 30 % erhöhten Bonus.

Anspruchsberechtigt sind zudem Arbeitgeber, die Auszubildende nach Verlust des Ausbildungsplatzes durch Insolvenz, Schließung oder Stilllegung des Betriebes einstellen.

Hat sich ein Jugendlicher mit mittlerem Schulabschluss mindestens ein Jahr um eine Lehrstelle bemüht, entscheidet die Agentur für Arbeit, ob der Bonus gezahlt wird.

Das Ausbildungsverhältnis muss spätestens am 31.12.2010 beginnen und der Antrag vor dem vereinbarten Ausbildungsbeginn gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
http://www.ausbildungsbonus.bmas.de/sites/generator/27554/

 

  Letzte Aktualisierung: 08.02.2012