Die Qualifikation eines Fachanwalts kann auf den Gebieten
des Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht,
Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und
Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht (IT-Recht),
Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und
Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht,
Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht erworben werden.
Sie wird nach einem förmlichen Prüfungsverfahren
durch die Rechtsanwaltskammer verliehen. In diesem Prüfungsverfahren
hat der Anwalt besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrung auf dem jeweiligen Gebiet nachzuweisen.
Fachanwaltsordnung
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