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Spezialisierungen


Teilbereiche seiner Berufstätigkeit darf der Rechtsanwalt als Spezialisierung benennen. Diese Nennung erfolgt aufgrund der eigenen Einschätzung des Anwaltes und unterliegt keinem gesonderten Prüfungsverfahren durch unabhängige Organe.
Haben Sie Ihr gewünschtes Rechtsgebiet nicht gefunden? Unter (Hilfe) finden Sie eine Aufstellung vieler Rechtsgebiete und deren Zuordnung zu den jeweiligen Spezialisierungen bzw. Fachanwälten. Nach diesen kann dann in unserer Datenbank gesucht werden.

 

Fachanwalt


Die Qualifikation eines Fachanwalts kann auf den Gebieten des Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht (IT-Recht), Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht erworben werden.
Sie wird nach einem förmlichen Prüfungsverfahren durch die Rechtsanwaltskammer verliehen. In diesem Prüfungsverfahren hat der Anwalt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung auf dem jeweiligen Gebiet nachzuweisen.

Fachanwaltsordnung

 

Doppelqualifikationen


Einige unserer Mitglieder haben in einem förmlichen Prüfungsverfahren auch die Zulassung zum Patenanwalt, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsjuristen (Uni. Bayreuth) oder Schlichter nach dem Bayrischen Schlichtungsgesetz erhalten und verfügen zusätzlich über die in diesen Berufen erforderlichen Kenntnisse.