zurück zur Startseite  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
Rückblicke
 
Anwaltsstammtisch vom 11.02.2008
 
s
 

RA Wolfgang Engler

  Kollege Wolfgang Engler
erstattete einen Bericht über seinen Besuch in Rom bei einer landesweiten Konferenz des "organismo unitario dell'avvocatura italiana" (OUA), vergleichbar mit dem Deutschsen Anwaltverein.

Herr Kollege Engler hielt dort in italienischer Sprache einen Vortrag zum Thema "Deutsches Zivilprozessrecht und deutsches Strafprozessrecht", der auf großes Interesse stieß.
 
 
 
     
 

Bericht von Herrn Wolfgang Engler über seinen Rom-Aufenthalt
im September 2007:

Auf Einladung des "organismo unitario dell'avvocatura italiana"/OUA (vergleichbar wohl dem Deutschen Anwaltverein ), die Herrn Kollegen Hildmann im August aus Rennes erreichte, hielt ich am 28.Sept. 2007 bei einer landesweiten Konferenz des OUA in Rom einen Vortrag zum Thema „Deutsches Zivilprozessrecht und deutsches Strafprozessrecht“ (ca. 40 Teilnehmer).
Verlangt war ein Vortrag mit anschließender Diskussion in italienischer Sprache aus Sicht der deutschen Anwalt- und, soweit möglich, Richterschaft von ca. 90 Minuten.

Themen:

  • Aufbau der deutschen Ziviljustiz
  • Effektivität der deutschen Ziviljustiz unter Einschluss der deutschen Anwaltschaft  z.B. Dauer von Zivilprozessen
  • Reformen des deutschen Zivilprozesses
    (bereits realisierte und geplante und unsere Meinung dazu)
  • außergerichtliche Streitschlichtung
  • aktuelle Entwicklungen im deutschen Strafprozessrecht.

Eingeladen waren auch Kollege Dominique Briand aus Rennes, Juan Nuñez aus Barcelona sowie Richter Graham Jones aus UK/Wales, die zum selben Thema aus Sicht ihrer Länder sprachen.

Diese Konferenz diente der Vorbereitung einer nationalen Konferenz am 13.10.07 zur Reform des italienischen Zivilprozesses. Dieser liegt offenbar im Argen; eine durchschnittliche Prozessdauer von 10 bis 15 Jahren über 2 oder 3 Instanzen scheint die Regel zu sein.

Mein Vortrag basierte u.a. auf Zahlen des Stat. Bundesamts und Aussagen des DAV. Ich informierte die Kollegen auch über die durchschnittliche Dauer der Zivilprozesse in Deutschland:

  1. Instanz: AG: 4,4 Monate,  LG: 7 Monate
  2. Instanz: LG: 5-6 Monate,  OLG: 8,5 Monate

immer inkl. Beweiserhebung und mündlicher Verhandlung. Diese Aussage rief in der Diskussion ungläubiges Staunen der italienischen Kollegen hervor. Ich verwies auf die Zahlen des Stat. Bundesamts.
Es besteht eine starke Tendenz zur außergerichtlichen Streitschlichtung in allen Ländern. Ich informierte darüber, dass in Deutschland seit jeher ca. 75 % aller Streitfälle außergerichtlich gelöst werden, also durch die Anwaltschaft. Dies ist auch möglich durch unsere relativ schnelle Rechtsprechung, worauf der britische Richter, Herr Jones, hinwies.
Die italienischen Kollegen zeigten großes Interesse an weiterem Erfahrungsaustausch.

 
 
     
<< zurück zur Übersicht